AGB

I.     Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Waren   durch die Miropa Handelsgesellschaft m.b.H. ("Miropa")  Firmensitz: 3464 Hausleiten, Unterer Wagram 95. Die Miropa Handelsgesellschaft mbH wird nachstehend auch als "Miropa" bezeichnet.

II.   Auftragsannahme
Aufträge (Bestellungen) gelten erst nach Auftragsbestätigung oder stillschweigend durch Ausführung des Auftrages als angenommen. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Käufer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden.

III.  Preise und Lieferungen
Unsere angebotenen Preise im Internet (http://miropa.at) oder in Katalogen, Prospekten, Preislisten und Zeitschriften sind freibleibend. Für Nachbestellungen sind die Preise unverbindlich.

Miropa liefert ab einer Bestellmenge von € 100,00 innerhalb Österreichs gratis. Die Preise für Lieferungen unter dieser Menge oder in andere Länder entnehmen Sie bitte unserer Tabelle!  Das Risiko des Transports trägt der Kunde. Auf Wunsch kann Miropa eine Transportversicherung durchführen, die anfallenden Spesen werden in Rechnung gestellt. Falls nicht ausdrücklich gewünscht, liefern wir für einen eventuell ausverkauften Jahrgang einen Folgejahrgang, sofern er in Preis und Stil gleichartig ist.

IV. Rabatte
Rabatte, Skonti und Bons gelten nicht für Aktionen und preisreduzierte Waren und sind nur in Haushaltsmengen andwendbar.

V.   Bezahlung
Die Bezahlung der Ware erfolgt über online Zahldienste, sofern nicht anders vereinbart. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Miropa.

Für den Fall der Überschreitung der Zahlungsfristen werden Mahnspesen (€ 10,00) sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. ab Fälligkeit ausdrücklich vereinbart. Sollte der jeweilige Diskontsatz der ÖNB zuzüglich 6 % einen höheren Jahreszinssatz ergeben, so ist Miropa berechtigt, diesen anzuwenden und behält sich das Recht, Folgelieferungen nicht oder diese nur gegen Nachnahme durchzuführen. Miropa ist berechtigt nach einer gesetzten Frist Mahnklage einzubringen. Inkassospesen u. Mahnspesen trägt der Kunde.

Warengutscheine können nicht bar eingelöst werden. Für allfällige Restbeträge kann keine Gutschrift ausgestellt werden.

VI.  Garantie
Miropa ist bereit Waren bis zu 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen. Die Ware muss originalverpackt und unbeschädigt sein. Aktionswaren und Aktionssets werden nur vollständig zurückgenommen. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Käufer.

Im Fall von Nichtannahme der Lieferung ist Miropa berechtigt , den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn Miropa ihre Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.

VII. Vorbehalt der Annahme der Bestellung
Miropa behält sich das Recht auf kleinere Zuteilung bei Überzeichnung eines Artikels. Bestellungen werden per Spedition innerhalb weniger Tage zugestellt. Ist die Lieferung oder die Einhaltung der Lieferfrist von Miropa durch besondere Umstände nicht möglich, so erlischt die Lieferpflicht bzw. verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieser Hindernisse. Zu diesen besonderen Umständen gehören z.B. Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von Dritten, Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt.

Bei begründeten Bedenken in der Bonität unseres Kunden ist Miropa berechtigt, Lieferung oder Teillieferung unter Abgehung von der vereinbarten Zahlungskondition von entsprechender Vorauszahlung oder Zahlung bei Übernahme abhängig zu machen. Falls der Kunde einer diesbezüglichen Aufforderung nicht nachkommt, ist Miropa berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist dagegen ein von Miropa zu vertretender Lieferverzug trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen. Miropa ist berechtigt Teillieferungen durchzuführen.

VIII. Gewährleistungsansprüche
Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel Miropa unverzüglich sofort nach Erkennen unter Vorlage der Rechnung angezeigt werden. Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Fakturenwert der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt. Die Erfüllung der Gewährleistung wird von Miropaentweder durch Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb einer angemessenen Frist gewährleistet. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Rechnungsdatum.

XI. Gerichtsstand
Erfüllungsort dieses Vertrages ist sowohl für Miropa als auch den Käufer Hausleiten, Gerichtsstand Korneuburg.